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Frank NeutzeÜberschütten des Vermieters mit einem Eimer Wasser rechtfertigt fristlose Kündigung
25.08.2024
Kippt der Mieter aus Anlass eines Streits einen Eimer Wasser über den Vermieter aus, so berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
AG Hanau, Beschl. v. 19.2.2024 - 34 C 92/23 (veröffentlicht in WM 2024, 398)