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Frank Neutze

Überschütten des Vermieters mit einem Eimer Wasser rechtfertigt fristlose Kündigung

25.08.2024

Kippt der Mieter aus Anlass eines Streits einen Eimer Wasser über den Vermieter aus, so berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
AG Hanau, Beschl. v. 19.2.2024 - 34 C 92/23 (veröffentlicht in WM 2024, 398)